Deine eigene Krankenversicherung
Die Familienversicherung endet mit dem ersten Ausbildungstag, unabhängig davon wie viel du verdienst.
2 Wochen
Zeit, um deine Krankenkasse selbst zu wählen
Quelle: § 175 SGB V
- Es hängt nicht am Geld Anders als beim Minijob gibt es keine Einkommensgrenze. Auch mit 724 Euro bist du eigenständig versichert.
- Die Beiträge zahlst du nicht selbst Die Beiträge werden direkt vom Brutto einbehalten. Du überweist nichts und beantragst nichts.
- Die Kassenwahl ist deine Entscheidung Zwei Wochen ab Beschäftigungsbeginn. Tust du nichts, meldet dein Betrieb dich bei der bisherigen Kasse an.
- Kassen unterscheiden sich, aber nicht beim Kern Der Leistungskatalog ist gesetzlich gleich. Unterschiedlich sind Zusatzbeitrag und freiwillige Zusatzleistungen.
- Schulische Ausbildung ist der Sonderfall Ohne Vergütung entsteht keine Versicherungspflicht. Die Familienversicherung läuft weiter, üblicherweise bis 25.
Was du konkret tun kannst
- Schau in deinem Ausbildungsvertrag nach, wann dein erster Ausbildungstag ist. Von diesem Datum läuft die Zwei-Wochen-Frist.
- Entscheide dich für eine gesetzliche Krankenkasse und melde sie deinem Ausbildungsbetrieb, am besten schriftlich.
- Bewahre die Mitgliedsbescheinigung auf. Dein Betrieb braucht sie für die Anmeldung zur Sozialversicherung.
- Prüfe zusammen mit deinen Eltern, ob durch dein Ausscheiden aus der Familienversicherung bei ihnen etwas anzupassen ist.
Die Regeln zur Versicherungspflicht ergeben sich aus dem Gesetz und gelten für alle gleich. Ob in deinem Einzelfall eine Besonderheit greift, etwa bei einer schulischen Ausbildung mit Nebenjob oder bei einer Zweitausbildung, klärt verbindlich deine Krankenkasse.
Fragen zu diesem Thema
Kann ich in der Familienversicherung meiner Eltern bleiben, wenn ich wenig verdiene?
Bei einer Ausbildung mit Vergütung nicht. Anders als beim Minijob gibt es hier keine Einkommensgrenze, unterhalb derer die Familienversicherung bestehen bliebe. Die Versicherungspflicht folgt aus der Beschäftigung selbst und beginnt mit dem ersten Ausbildungstag.
Welche Krankenkasse soll ich nehmen?
Der Leistungskern ist gesetzlich festgelegt und bei allen gleich. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag und bei freiwilligen Extras, etwa Zuschüssen zu Vorsorge oder Zahnreinigung. Welche für dich passt, hängt davon ab, was du davon tatsächlich nutzt. Wir sind kein Kassenvergleich, aber wir gehen die Frage mit dir durch.
Ich habe die Frist verpasst. Was jetzt?
Dann hat dein Betrieb dich bei deiner bisherigen Kasse angemeldet. Du bist also versichert, das ist der wichtige Teil. Ein Wechsel ist weiterhin möglich, nur nicht mehr so unkompliziert wie am Anfang.
Bin ich auch pflegeversichert?
Ja, automatisch. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Mit der Kassenwahl entscheidest du also beides zugleich.
Muss ich meinen Eltern etwas mitteilen?
Sinnvoll ist es. Die Kasse deiner Eltern erfährt vom Ende deiner Familienversicherung ohnehin über die Meldung deines Betriebs. Trotzdem lohnt ein kurzer Blick, ob bei ihnen dadurch etwas anzupassen ist, etwa bei Zusatzversicherungen, die auf dich mitliefen.