Dein Kalender

Deine ersten 100 Tage, ehrlich sortiert

Sechs Etappen vom unterschriebenen Vertrag bis zum eingespielten Alltag. Markiert ist nur eins: ob etwas von allein läuft oder ob du selbst dran musst.

Etappe für Etappe

Was wann passiert, und wer dran ist

Die Reihenfolge ist nicht erfunden, sie ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag und aus dem Gesetz. Jede Etappe nennt ihre Quelle.

Die sechs Etappen im Einzelnen

Etappe 01

Dein Vertrag wird bei der Kammer eingetragen

Sobald unterschrieben ist

Läuft automatisch

Dein Betrieb meldet den Ausbildungsvertrag zur Eintragung an. In Kiel ist das die IHK zu Kiel für Industrie, Handel, Dienstleistung und Gastgewerbe, im Handwerk die Handwerkskammer Lübeck. Du musst dafür nichts tun.

Was das für dich heißt

  1. Anmelden ist Sache des Betriebs Du bekommst die Eintragungsbestätigung, stößt den Vorgang aber nicht selbst an. Wenn nach ein paar Wochen nichts angekommen ist, reicht eine Nachfrage in der Personalabteilung.
  2. Welche Kammer zuständig ist, hängt am Beruf Nicht am Wohnort. Handwerksberufe laufen über die Handwerkskammer Lübeck, kaufmännische und gewerbliche über die IHK zu Kiel. Im öffentlichen Dienst gibt es keine Kammer, dort ist es die Ausbildungsbehörde selbst.
  3. Zwei Angaben lohnen einen Blick Ausbildungsbeginn und Vergütung. Der Beginn ist der Stichtag für alles, was danach kommt, und die Vergütung ist ab dem Tag verbindlich. Ein Zahlendreher fällt jetzt am günstigsten auf.

In Kiel konkret

  • IHK zu Kiel für Industrie, Handel, Dienstleistung und Gastgewerbe
  • Handwerkskammer Lübeck für alle Kieler Handwerksberufe, denn Kiel hat keine eigene Handwerkskammer

Läuft automatisch

Ab diesem Tag bist du selbst kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Das gilt unabhängig davon, wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist. Anders als beim Minijob gibt es hier keine Einkommensgrenze.

Tag 1 eigene Versicherungspflicht Quelle: § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

Was das für dich heißt

  1. Vier Zweige beginnen am selben Tag Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn einbehalten, du überweist nichts und musst nichts beantragen.
  2. Die Höhe deiner Vergütung ändert daran nichts Entscheidend ist die Beschäftigung, nicht der Betrag. Auch wer nur die gesetzliche Mindestvergütung bekommt, ist ab Tag eins eigenständig versichert.
  3. Ohne Ausbildungsvergütung bleibt alles beim Alten Bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Vergütung entsteht keine Versicherungspflicht aus einer Beschäftigung. Die Familienversicherung läuft in der Regel weiter, üblicherweise bis 25.
Etappe 03

Du wählst deine Krankenkasse

In den ersten zwei Wochen

Du musst was tun Frist: 2 Wochen

Melde deinem Betrieb, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du versichert sein willst. Meldest du dich nicht, wird für dich entschieden: Dein Betrieb meldet dich bei der Kasse an, über die du bisher familienversichert warst.

2 Wochen Frist für die Kassenwahl Quelle: § 175 SGB V

Was jetzt zu tun ist

  1. Schriftlich melden, dann ist es belegt Die zwei Wochen laufen ab deinem ersten Ausbildungstag. Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung mit dem Namen der Kasse reicht; die Mitgliedsbescheinigung schickt die Kasse hinterher.
  2. Wenn du nichts tust, bist du trotzdem versichert Das ist der wichtige Teil. Gewählt hast du dann allerdings nicht, sondern dein Betrieb hat gemeldet. Ein Wechsel bleibt möglich, ist aber umständlicher als die Wahl am Anfang.
  3. Verglichen wird der Zusatzbeitrag, nicht der Name Der Leistungskern ist bei allen gesetzlichen Kassen derselbe, er steht im Gesetz. Unterscheiden können sie sich beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag und bei freiwilligen Zusatzleistungen.

Läuft automatisch, aber nachrechnen

Auf der Abrechnung siehst du zum ersten Mal, was von brutto nach netto übrig bleibt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt einbehalten, du überweist nichts. Vergleich die Zahl mit dem, was in deinem Ausbildungsvertrag steht.

724 € gesetzliche Mindestvergütung im ersten Jahr, ab 01.01.2026 Quelle: BIBB, § 17 BBiG

Was das für dich heißt

  1. Was in deinem Vertrag steht, gilt Die gesetzliche Mindestvergütung ist eine Untergrenze für Betriebe ohne Tarifbindung. Steht in deinem Vertrag mehr, ist der höhere Betrag verbindlich.
  2. Der Aufschlag für die Folgejahre steht im Gesetz Im zweiten Ausbildungsjahr 18 Prozent mehr als im ersten, im dritten 35, im vierten 40 Prozent. Das liegt nicht im Ermessen des Betriebs.
  3. Lohnsteuer fällt bei vielen Azubis gar nicht an Ob etwas einbehalten wird, hängt an Steuerklasse und Jahresbetrag. Die Sozialversicherungsbeiträge gehen unabhängig davon ab, sie stehen als eigene Zeilen auf der Abrechnung.
Etappe 05

Dein Weg steht fest, dein Ticket noch nicht

Mit dem Start der Berufsschule

Du musst was tun

Frag in deinem Betrieb nach dem Jobticket, bevor du auf eigene Rechnung kaufst. Bei rein schulischer Ausbildung läuft es über das Deutschland-Schulticket. Zwischen den Wegen liegen im Monat mehr als zwanzig Euro.

63 € Deutschlandticket ab 01.01.2026, Schulticket höchstens 43 € Quelle: NAH.SH, Stand 2026

Was jetzt zu tun ist

  1. Erst im Betrieb fragen, dann kaufen Viele Betriebe bezuschussen das Deutschlandticket oder rechnen es direkt über die Gehaltsabrechnung ab. Wie hoch dein Eigenanteil ist, hängt am Arbeitgeber, nicht am Verkehrsverbund.
  2. Ohne Ausbildungsvergütung gilt der Schultarif Wer eine schulische Ausbildung macht, bekommt das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis. Der Antrag läuft über die Schule, nicht über einen Betrieb.
  3. Der Weg selbst ist gesetzlich unfallversichert Zwischen Wohnung, Betrieb und Berufsschule greift die gesetzliche Unfallversicherung, beitragsfrei für dich. Sie endet mit dem Arbeitsweg, für den Rest des Tages gilt sie nicht.

In Kiel konkret

  • Berufsschule an einem der Regionalen Berufsbildungszentren: RBZ Wirtschaft am Westring, RBZ Technik in der Geschwister-Scholl-Straße, RBZ am Königsweg
  • Kiel ist eine Fahrradstadt: 2.377 gemeldete Fahrraddiebstähle im Jahr 2024. Wer täglich mit dem Rad pendelt, sollte wissen, ob es in einer Police auftaucht.

Du musst was tun

Bist du in der Privathaftpflicht noch mitversichert, und woran hängt das? Und: Beitrag und Annahme einer Absicherung deiner Arbeitskraft richten sich nach Alter und Gesundheit. Beides ist jetzt günstiger als später. Kein Grund zur Eile, aber ein guter Grund, es nicht zu vergessen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Privathaftpflicht: mitversichert ist der Regelfall In den meisten Verträgen laufen Kinder während der ersten Berufsausbildung mit. Ob das auch für dich gilt, steht im Bedingungswerk unter „mitversicherte Personen", teils mit Altersgrenze oder häuslicher Gemeinschaft als Bedingung.
  2. Arbeitskraft: der Grund ist Alter, nicht Dringlichkeit Beitrag und Annahme richten sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand, und beides verschlechtert sich mit der Zeit. Ob es ins Budget passt, ist eine getrennte Frage, und die beantwortest du.
  3. Hausrat wird erst mit dem Auszug ein Thema Solange du zu Hause wohnst, deckt die Police deiner Eltern die Wohnung ab. Ziehst du aus, greift meist nur eine befristete Außenversicherung, deren Dauer im Vertrag steht.
Die einzige echte Frist

2 Wochen

nach deinem ersten Ausbildungstag, um deine Krankenkasse selbst zu wählen

Tag 1 erster Ausbildungstag Tag 14 Frist endet

Quelle: § 175 SGB V

Wenn du wählst

  • Du bist bei der Kasse, die du dir ausgesucht hast.
  • Beiträge und Zusatzleistungen kennst du vorher.
  • Die Mitgliedsbescheinigung liegt deinem Betrieb rechtzeitig vor.

Wenn du nichts tust

  • Versichert bist du trotzdem, das ist der wichtige Teil.
  • Dein Betrieb meldet dich bei der bisherigen Familienkasse an.
  • Ein Wechsel ist weiter möglich, nur umständlicher als die Wahl am Anfang.

Die Zwei-Wochen-Frist für die Kassenwahl

Und danach?

Nach dem ersten Vierteljahr wird es ruhig

Was dann noch kommt, hat keine Frist mehr. Es lohnt sich trotzdem, es nicht liegen zu lassen.

Nach den ersten hundert Tagen

  • Die erste eigene Wohnung

    Sobald ein Auszug konkret wird, ändert sich an mehreren Policen gleichzeitig etwas: Hausrat, Haftpflicht und die Frage, wo dein Lebensmittelpunkt liegt.

  • Zwischen- und Abschlussprüfung

    Die Termine kommen von deiner Kammer. Mit Versicherungen haben sie nichts zu tun, aber sie strukturieren dein Ausbildungsjahr.

  • Übernahme oder Wechsel

    Mit dem Ende der Ausbildung endet die Erstausbildung. Damit enden auch die Mitversicherungen in den Verträgen deiner Eltern.

Sprich mit uns

Unsicher, ob du etwas übersehen hast?

Schick uns deine Situation in zwei Sätzen. Wir sagen dir, was in deinem Fall wirklich ansteht, und was du dir sparen kannst.

Sechs Wege, einer davon passt dir

Klaus versichert ist ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO. Die Beratung ist für dich kostenfrei; vergütet werden wir über die Courtage der Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Häufig gefragt

Fragen zu den ersten Wochen

Ab wann läuft die Zwei-Wochen-Frist genau?

Ab dem Beginn deiner Beschäftigung, also ab deinem ersten Ausbildungstag. Das Datum steht in deinem Ausbildungsvertrag. Melde deine Kassenwahl am besten schriftlich, dann ist sie belegt.

Was passiert, wenn ich gar nichts mache?

Versichert bist du trotzdem, das ist der wichtige Teil. Dein Betrieb meldet dich dann bei der Kasse an, über die du bisher familienversichert warst. Du hast dann allerdings nicht gewählt, sondern es wurde für dich entschieden.

Muss ich meinen Ausbildungsvertrag selbst irgendwo einreichen?

Nein. Dein Ausbildungsbetrieb meldet ihn zur Eintragung an, in Kiel bei der IHK zu Kiel oder bei der Handwerkskammer Lübeck. Du bekommst die Bestätigung, musst aber nichts anstoßen.

Wann sollte ich über Berufsunfähigkeit nachdenken?

Nicht in der ersten Woche. Wenn der Alltag läuft, ist ein guter Zeitpunkt. Der sachliche Grund für „früher als später" ist, dass Beitrag und Annahme an Eintrittsalter und Gesundheitszustand hängen, und beides verschlechtert sich mit der Zeit, nicht mit der Ausbildung.

Gilt dieser Kalender auch für eine schulische Ausbildung?

Nur teilweise. Ohne Ausbildungsvergütung entsteht keine Versicherungspflicht aus einer Beschäftigung, damit entfallen der erste Ausbildungstag als Stichtag und die Kassenwahl-Frist. Auf der Seite zu den Ausbildungswegen steht, was für dich stattdessen gilt.

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