Selbst versichert ab Tag 1
- Die beitragsfreie Familienversicherung endet mit dem ersten Ausbildungstag.
- Das hängt an der Versicherungspflicht aus der Beschäftigung, nicht an der Höhe deiner Vergütung.
- Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen ab dann über dich. Die Beiträge behält dein Betrieb direkt vom Brutto ein.
Quelle: § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V