Ausbildungsstart in Kiel

Deine Ausbildung fängt an. Und damit ein paar Dinge, die dir keiner sagt.

Am ersten Ausbildungstag endet deine Familienversicherung, und du hast zwei Wochen, um deine Krankenkasse selbst zu wählen. Hier steht, was automatisch läuft, was du selbst regeln musst und was warten kann. Für Azubis in Kiel und für ihre Eltern.

Tag 1

endet die Familienversicherung

Ab dem ersten Ausbildungstag bist du selbst versichert. Das gilt unabhängig davon, wie viel du verdienst.

Quelle: § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

2 Wochen

hast du für die Kassenwahl

Meldest du dich nicht, wird für dich entschieden: dein Betrieb meldet dich bei der bisherigen Kasse an.

Quelle: § 175 SGB V

724 €

Mindestvergütung im ersten Jahr

Das ist die gesetzliche Untergrenze ab 2026. Tarifgebundene Betriebe zahlen mehr, im Schnitt deutlich.

Quelle: BIBB, ab 01.01.2026, § 17 BBiG

Dein Kalender

Deine ersten 100 Tage, ehrlich sortiert

Sechs Etappen vom unterschriebenen Vertrag bis zum eingespielten Alltag. Bei jeder steht, ob sie von allein läuft oder ob du selbst dran musst.

  1. Dein erster Ausbildungstag

    Die Familienversicherung endet

    Läuft automatisch

  2. Ende des ersten Monats

    Dein erster Lohnzettel kommt

    Läuft automatisch, aber nachrechnen

  3. Wenn der Alltag läuft

    Jetzt lohnt der Blick in die Policen deiner Eltern

    Du musst was tun

  • 6

    Etappen insgesamt

  • 3

    mit Aufgabe für dich

  • 1

    mit echter Frist

Jede Etappe mit Frist, Zuständigkeit und Nachweis.

Jede Etappe im Detail
Dein Weg

Gilt das alles auch für dich? Kommt darauf an, wie du startest.

Zwischen dualer Ausbildung, schulischer Ausbildung und öffentlichem Dienst liegen echte Unterschiede: ab wann du selbst versichert bist, was auf dem Konto landet und wer beim Ticket zuzahlt.

Dual im Betrieb Schulisch Öffentlicher Dienst

Deinen Weg ansehen
Was reinkommt

Zwischen Untergrenze und Tarif liegen ein paar hundert Euro

Die gesetzliche Mindestvergütung ist eine Untergrenze für Betriebe ohne Tarifbindung. Wer nach Tarif ausbildet, zahlt mehr.

Ausbildungsvergütung 2026

Der Abstand 485 €
im Monat zwischen der Untergrenze im ersten Jahr (724 €) und dem tariflichen Durchschnitt (1.209 €). Deshalb lohnt der Blick in den eigenen Vertrag.

Gesetzliche Mindestvergütung, ab 01.01.2026

Skala: 0 € bis 1.209 € im Monat

  1. 1. Ausbildungsjahr 724 €
  2. 2. Ausbildungsjahr +18 % 854 €
  3. 3. Ausbildungsjahr +35 % 977 €
  4. 4. Ausbildungsjahr +40 % 1.014 €

1.209 € tariflicher Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre

Quellen: BIBB, Mindestausbildungsvergütung ab 01.01.2026 nach § 17 BBiG · BIBB, Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025, Stichtag 01.10.2025

  • Sozialversicherung: wird direkt vom Brutto einbehalten. Du überweist nichts.
  • Aufschlag ab Jahr 2: steht im Gesetz, nicht im Ermessen des Betriebs.
  • Dein Vertrag: was dort steht, gilt. Auch über der Untergrenze.
Dein Baukasten

Was du wirklich brauchst. Und was noch nicht.

Sechs Themen, drei Prioritäten. Zwei laufen ohnehin automatisch, bei zweien lohnt ein Blick in die Verträge deiner Eltern, und nur bei zweien geht es um etwas Neues.

Deine eigene Krankenversicherung

Die Familienversicherung endet mit dem ersten Ausbildungstag, unabhängig davon wie viel du verdienst.

Pflicht

Privathaftpflicht

Während der ersten Berufsausbildung bist du oft noch bei deinen Eltern mitversichert. Oft heißt nicht immer.

Jetzt prüfen

Der Weg zu Betrieb und Berufsschule

Drei Ticket-Wege, und nur einer passt zu dir. Und in Kiel verschwinden im Jahr über 2.000 Fahrräder.

Jetzt prüfen

Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst

Deine Arbeitskraft ist das Einzige, was du in der Ausbildung schon besitzt.

Jetzt prüfen

Die erste eigene Wohnung

Solange du zu Hause wohnst, läuft fast alles über die Eltern. Mit dem Auszug endet das an mehreren Stellen gleichzeitig.

Kann warten

Streit im Ausbildungsverhältnis

Für die häufigsten Konflikte in der Ausbildung gibt es kostenlose Anlaufstellen. Die kennt fast niemand.

Kann warten

Alle sechs Themen im Überblick

Für Eltern

Der Ausbildungsstart Ihres Kindes berührt Ihre Verträge.

Familienversicherung, Privathaftpflicht, Hausrat: welcher Ihrer Verträge sich ändert, woran das jeweils hängt und welche Frist wirklich zählt.

  • Familienversicherung
  • Privathaftpflicht
  • Hausrat
  • Verträge vor 18
Die Eltern-Übersicht öffnen
Kiel konkret

Wir sitzen hier, nicht in einer Hotline

Zwischen Kammer, Berufsschule und Betrieb gibt es ein paar Dinge, die man in Kiel wissen sollte. Und zwei Menschen, mit denen du darüber reden kannst.

Ein Gespräch, das mit „das kannst du dir sparen“ endet, ist ein völlig normales Ergebnis.

  • Zwei Kammern, eine Zuständigkeit je Beruf
  • Deine Berufsschule ist ein RBZ
  • Ausbildungsbetriebe der Region
  • Kurze Wege, viele Räder

Lieber persönlich? Büro in Ravensberg besuchen

Beide beraten dich zu allen Versicherungsthemen. Für Spezialfragen haben sie das gesamte Team von Klaus versichert im Rücken.

Büro Kiel · Christian-Kruse-Straße 13b, 24118 Kiel

Mo bis Do 9 bis 16 Uhr · Fr 9 bis 14 Uhr

Anfahrt und alle Wege zu uns

info@klaus-versichert.de Videocall nach Absprache

Klaus versichert ist ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO. Die Beratung ist für dich kostenfrei; vergütet werden wir über die Courtage der Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Kurz beantwortet

Was Azubis und Eltern uns am häufigsten fragen

Muss ich das jetzt wirklich schon regeln, ich fange doch gerade erst an?

Zwei Dinge ja, der Rest nein. Deine Krankenkasse wählst du innerhalb von zwei Wochen nach deinem ersten Ausbildungstag, sonst wird für dich entschieden. Und dein Ticket klärst du, bevor du eins auf eigene Rechnung kaufst. Alles andere hat Zeit, und wir sagen dir das auch.

Was davon ist wirklich nötig, und was wollt ihr mir nur verkaufen?

Deshalb steht auf dieser Seite an jedem Thema, ob es Pflicht ist, jetzt sinnvoll oder ob es warten kann. Zwei der sechs Themen kosten dich nichts und laufen automatisch. Bei zweien lohnt vor allem ein Blick in bestehende Verträge deiner Eltern. Nur bei zweien geht es überhaupt um etwas Neues.

Ich bin noch nicht 18. Kann ich überhaupt etwas abschließen?

Nicht allein. Solange du minderjährig bist, entscheiden deine Erziehungsberechtigten mit. Beraten dürfen wir dich trotzdem, und in der Praxis sitzen bei uns oft Azubi und Elternteil zusammen am Tisch. Genau dafür ist das Büro da.

Ich mache eine schulische Ausbildung. Gilt das hier alles auch für mich?

Nein, und das ist wichtig. Ohne Ausbildungsvergütung bleibt die Familienversicherung in der Regel bestehen, du bekommst kein Jobticket, sondern das Deutschland-Schulticket, und die erste eigene Wohnung ist bei dir oft früher Thema. Auf der Seite Ausbildungswege steht, was für dich anders läuft.

Was kostet ein Gespräch bei euch?

Für dich nichts. Klaus versichert ist ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO und wird über die Courtage der Versicherer vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Ein Gespräch, das mit „lass das erst mal" endet, ist dabei ausdrücklich ein mögliches Ergebnis.

Ungebundener Versicherungsmakler

Einfach. Persönlich. Digital.

100+ Versicherer im Vergleich. Kostenlos, ungebunden, immer an deiner Seite. Wir beraten dich als ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO – vergütet über die Courtage der Versicherer.

  • Berufsunfähigkeit
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  • Rechtsschutz
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